Unsere Fortbildungen: Industrie 4.0 und Digitalisierung
Der Begriff „Industrie 4.0“ bezieht sich auf die digitale Vernetzung zwischen Maschinen und Abläufen im Industriesektor. Die zentrale Technologie ist das Internet – und somit auch digitale Daten. Mit zunehmender Digitalisierung nimmt die Menge an Daten im Netz immer mehr zu. Umso wichtiger ist ein korrekter Umgang mit diesen Informationen, besonders in Hinblick auf das Datenschutzrecht. Mit unseren Fortbildungen sind Sie top informiert und erfahren, wie Sie sich sicher im Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung bewegen, um rechtliche Herausforderungen zu meistern.
Digitalisierung & Industrie 4.0: Veranstaltungstipps
Welche Fortbildungen bietet die BeckAkademie Seminare im Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung an?
Unser Portfolio juristischer Fortbildungen im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0 umfasst unterschiedliche Veranstaltungsformate. Neben Seminaren in Präsenz an einem unserer Veranstaltungsorte können Sie Ihre Fortbildung auch bequem im Rahmen eines Live-Webinars online absolvieren. Inhaltlich deckt unser Fortbildungsangebot unterschiedliche rechtliche Aspekte rund um die Themen Digitalisierung und Industrie 4.0 ab.
Das Live-Webinar „Connected Things – Zukunft rechtssicher gestalten“ erläutert beispielsweise, wie das Verbraucherschutzregime des BGB durch die Umsetzung der EU-Kaufrichtlinien und digitaler Inhalte reformiert wird und welche Anforderungen sich aus dem Datenschutz- und Telemedienrecht für vernetzte Dinge ergeben haben. Im Webinar „Agile Projekte und Softwareentwicklung: Rechtliche Gestaltung und rechtssichere Umsetzung“ erfahren Sie, worauf es aus rechtlicher Sicht ankommt und welche Risiken hinter den Kulissen lauern. Das Seminar "Softwarevertragsrecht und Anforderungen an Industrie 4.0" behandelt typische Formen der Softwareüberlassung und die Vertragsgestaltung, wobei die digitale Transformation, die Interessen der Vertragsparteien sowie die rechtlichen Aspekte von Internet of Things (IoT)-Plattformen und künstlicher Intelligenz (KI) berücksichtigt werden. Weitere Seminare und Webinare finden Sie auf unserer Website.
Für wen sind die Fortbildungen zum Thema Industrie 4.0 und Digitalisierung der BeckAkademie Seminare geeignet?
Unsere Fortbildungen im Bereich Industrie 4.0 und Digitalisierung richten sich typischerweise an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen sowie Leiter von Rechtsabteilungen der Anbieter- und Anwenderseite. Je nach Thema sind die Weiterbildungen auch für Geschäftsführer aus der IT-Branche oder Leiter von IT-Abteilungen interessant. Genauere Informationen zur Zielgruppe und das Seminarprofil finden Sie in der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung. Sie haben Fragen zu einer unserer Fortbildungen? Wenden Sie sich gerne an seminare@beck.de!
Wo finden die Veranstaltungen Industrie 4.0 und Digitalisierung der BeckAkademie Seminare statt?
Wir bieten neben Live-Webinaren, die online über Microsoft Teams stattfinden, auch Präsenzveranstaltungen zum Thema Industrie 4.0 und Digitalisierung an. Diese veranstalten wir an einem unserer Seminarorte, beispielsweise München. Für eine günstige und klimafreundliche Anreise haben Sie hier die Möglichkeit, das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn zu nutzen. Dank zentraler Lage erreichen Sie unsere Veranstaltungshotels schnell mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Einige Veranstaltungen bieten wir sowohl als Seminar, als auch als Webinar an. So können Sie Ihre Wunschfortbildung so absolvieren, wie es am besten für Sie passt.
Warum sollte ich eine Veranstaltung zu Industrie 4.0 und Digitalisierung der BeckAkademie Seminare buchen?
Sie interessieren sich für eine Fortbildung im Bereich Digitalisierung und Industrie 4.0? Dann sind Sie bei der BeckAkademie Seminare genau richtig. Als Teil des Verlagshauses C.H.BECK verfügen wir über ein großes Expertennetzwerk. Außerdem sind wir nach vielen Jahrzehnten als einer der führenden Anbieter für juristische Fort- und Weiterbildung Profis in unserem Gebiet. Sie dürfen bei uns nicht nur erfahrene Referenten erwarten, sondern auch top-aktuelle Seminarinhalte und umfangreiches Begleitmaterial. Interaktion ist uns sehr wichtig – gerne können Sie Ihre Fragen stellen oder mit Referenten und Kursteilnehmern in den Diskurs treten. Selbstverständlich können Sie viele unserer Veranstaltungen auch im Rahmen von Fortbildungsstunden für Fachanwälte nach § 15 FAO besuchen und Ihre Teilnahmebestätigung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen. Bitte beachten Sie: Die finale Entscheidung darüber, ob eine Fortbildung anerkannt wird, liegt bei der Kammer und kann nicht von uns beeinflusst werden.