e-Learning
Wann ist eine Markenanmeldung bösgläubig?
5 Zeitstunden nach §15 Abs. 4 FAO
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Themen
- Einführung
- Einleitung
- Auslegung des Begriffs „bösgläubig“
- Zu berücksichtigender Zeitpunkt
- In welchen Fällen liegt Bösgläubigkeit vor?
- Beweislast und Beweismittel
- Umfang der Nichtigkeit
- Fazit
(Verfügbar seit 10/2024)
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Referenten
Michael Maier, LL.M.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz, UnternehmensjuristenBeschreibung
Bei der Erschaffung, Anmeldung und Durchsetzung von Marken ist es wichtig, von Anfang an richtig zu handeln. In diesem e-Learning erklärt Ihnen unser Experte - selbst jahrelang Justiziar bei einem großen Unternehmen in der Luxusgüterindustrie – wann eine Markenanmeldung als bösgläubig gilt. Sie erfahren, wie der Begriff „bösgläubig“ ausgelegt wird, welche Indizien es für das Vorliegen von „Bösgläubigkeit“ gibt und wer im Streitfall die Beweislast trägt. Zahlreiche Fallbeispiele runden die Online-Schulung ab.
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Wir beraten Sie gerne
089 / 381 89 343