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Christine Dieterle

Tätigkeit:

Ministerialrätin, Bayerisches Staatsministerium der Justiz, München

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Heute (15.03.2024) endet in München unser Ausbildungslehrgang Datenschutz und IT-Recht im Unternehmen statt. Fünf Tage Datenschutz und IT-Recht pur. Zusammen mit der FOM Hochschule für Oekonomie & Management und unserem hausinternen Kooperationspartner der ZD - Zeitschrift für Datenschutz konnten wir wieder ein erfahrenes Referententeam anbieten, dass aus unterschiedlichen Bereichen des Datenschutz- und IT-Rechts stammt. Wir haben die Gelegenheit genutzt, einige Referenten zu Ihrem Fachgebiet zu befragen.

Wie hat sich der Bereich Datenschutz und IT-Recht in den vergangenen Jahren verändert?

Barbara Schmitz: Um es bildlich zu sagen: Raus aus dem Schatten und rein ins Rampenlicht, leider immer mit der Gefahr in die Kritik zu geraten und missinterpretiert zu werden.

Christine Dieterle: Während das Datenschutzrecht vor dem 25. Mai 2018 ein Nischendasein führte, ist die öffentliche Aufmerksamkeit dafür mittlerweile enorm gestiegen. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt neue weltweite Standards, da an der Europäischen Union als Markt kaum ein Weg vorbeiführt.

Barbara Thiel: Infolge der Digitalisierung hat sich in der Informationstechnologie in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung vollzogen, die in jüngster Zeit durch die Bewertung von KI noch einmal eine deutliche Beschleunigung erfahren hat. Dies hat massive Auswirkungen sowohl auf das IT-Recht als auch auf den Datenschutz. Umso wichtiger ist es deshalb, beide Bereiche ganzheitlich zu betrachten.

Was sind aus Ihrer Sicht die aktuell größten datenschutzrechtlichen Herausforderungen für Unternehmen?

Schmitz: Den Datenschutz als „normale“ Managementaufgabe zu verstehen, sich unaufgeregt auf das Wesentliche konzentrieren und darin die Chance sehen, Innovationsprojekte anzugehen und umzusetzen.

Dieterle: Für Unternehmen besteht aktuell eine große Herausforderung darin, nicht nur den hohen Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung täglich gerecht zu werden, sondern im Regelungsdickicht der neuen Digitalrechtsakte einschließlich der KI-Verordnung den Überblick über sämtliche Pflichten zu bewahren.

Thiel: Auch wenn mit dem EU-U.S.-DPF wesentliche Erleichterungen im internationalen Datentransfer eingetreten sind, besteht auch weiterhin die Unsicherheit für die Unternehmen, dass diese nicht von Dauer sein könnten. Es gilt also, diese Unsicherheiten durch passgenaue flankierende Maßnahmen abzufedern. Gleichzeitig muss es den Unternehmen gelingen, auf die bestehenden Disharmonien zwischen der DSGVO einerseits und dem neuen europäischen Datenwirtschaftsrecht andererseits im praktischen Alltag angemessen zu reagieren und geeignete Lösungsstrategien zu entwickeln.

Vielen Dank für das Gespräch!

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