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Jürgen Krais

Tätigkeit:

Rechtsanwalt, Senior Legal Counsel Compliance/Syndikusrechtsanwalt, Siemens AG, München

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Als Senior Legal Counsel Compliance der Siemens AG ist Jürgen Krais unter anderem mit der Geldwäsche-Compliance befasst. Zu diesem Thema referiert er auch für die BeckAkademie Seminare Wir weisen auf Wunsch von Herr Krais darauf hin, dass die hier wiedergegebenen Meinungen nur Herr Krais' persönliche sind.
Wir bedanken uns bei Herrn Krais und seinen ausführlichen Antworten.

 

Was fasziniert Sie an der Juristerei?

Das Jura-Studium hat mir vermittelt, wie man sich einem Thema systematisch (strukturiert) und faktenbasiert nähert. Erst Sachverhalt klären, dann die Schlüsse ziehen und das Recht anwenden, nicht umgekehrt. Die rechtssichere Klärung von Sachverhalten/ Tatsachen ist nach wie vor ein wesentlicher Teil meiner heutigen Tätigkeit in der Compliance (Investigations). Die Anwendung des Rechts auf diese Tatsachen ist dann nicht selten genug ein eher mechanischer Vorgang.

 

Was unterscheidet die Arbeit als Syndikusrechtsanwalt von der eines Kanzleianwalts für Sie maßgeblich?

Als Syndikusrechtsanwalt habe ich weit mehr Entscheidungsfreiheit – ich bin Teil des Unternehmens und als solches in meinem Arbeitsbereich auch zu Entscheidungen befugt, die für das Unternehmen gelten. Ein externer Rechtsanwalt wird schon aus Haftungsgründen viel zurückhaltender sein und seine Rolle als reiner Berater pflegen, Entscheidungen also eher indirekt herbeiführen helfen. Mir war immer wichtig, auch Handlungsbefugnis zu haben.

 

Wann haben Sie zum ersten Mal vom Beck-Verlag gehört?

Am ersten Tag meines Jura-Studiums.

 

Was gefällt Ihnen beim Referieren am besten und was reizt Sie als Autor tätig zu sein?

Die Autorentätigkeit führt dazu, dass man sich anders als im Alltag vertieft mit einem Thema beschäftigt und vielleicht hie und da etwas zur Meinungsbildung beitragen kann. Von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Seminare erfährt man immer etwas, das man noch nicht weiß. Oder es werden Fragen zu Problemen gestellt, mit denen man sich noch nicht beschäftigt hat. Jede Veranstaltung ist erhellend und lehrreich, auch für mich.

 

Was sind die aktuell die 3 wichtigsten Herausforderungen in der Geldwäsche-Compliance?

  1. Die zunehmende Politisierung und Polemik um das Thema Geldwäsche („Deutschland ist ein Geldwäsche-Paradies“) in der öffentlichen Diskussion. Der Mangel an Sachlichkeit hat wiederholt zu politischen Schnellschüssen geführt, die keine nachhaltig effektivere Bekämpfung vor allem schwerer und organisierter Kriminalität bewirken.
  2. Die seit Jahren anhaltende Bürokratisierung des Geldwäsche-Rechts in der Anwendungs- und Auslegungspraxis. Statt eines echt risikobasierten Ansatzes wird eine weitgehend bürokratische, regelbasierte Auslegung des GwG bevorzugt, oft ohne Rücksicht auf die praktische Handhabung und Umsetzbarkeit gerade in mittelständischen oder kleinen Unternehmungen. Dabei wird nicht selten ein rein nationaler Ansatz verfolgt, obwohl der Sinn der EU-Geldwäsche-Richtlinien ja die Vereinheitlichung des Rechts war, nicht dessen Zersplitterung.
  3. Der rein quantitative Ansatz der FIU im Bereich der Verdachtsmeldungen: Nach wie vor versucht die FIU im Konzert mit den Aufsichtsbehörden die Meldezahlen Jahr um Jahr zu steigern, obwohl sie schon heute die Masse an Daten nicht im Griff hat. Diese Entwicklung beruht darauf, dass sich der Geldwäschebegriff im GwG, vor allem in § 43 GwG, entgegen der ausdrücklichen Definition in § 1 Abs. 1 GwG vom strafrechtlichen Begriff der Geldwäsche fast völlig entkoppelt hat. Aus Sorge vor Bußgeldern, Ermittlungsverfahren und Reputationsschäden melden Unternehmen häufig kleinste Auffälligkeiten weit unterhalb der strafprozessualen Eingriffsschwellen, mit denen weder die FIU noch die Strafermittlungsbehörden etwas anfangen können. So erklärt sich, warum es Jahr um Jahr immer mehr Verdachtsmeldungen gibt, aber nicht mehr Strafverfahren und Verurteilungen wegen Geldwäsche. Gleichzeitig entsteht hinter verschlossenen Toren ein riesiger Daten- und Informationspool über Menschen, Unternehmen und Transaktionen, die diese durchführen, über den die Betroffenen zu keinem Zeitpunkt informiert werden und gegen den sie schon deshalb keinen effektiven Rechtsschutz haben.

 

Vielen Dank für das Gespräch!

Jürgen Krais

 

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