Schutz des geistigen Eigentums: Unsere Fortbildungen
Das geistige Eigentum spielt eine große Rolle im gewerblichen Rechtsschutz! Laut Definition umfasst das geistige Eigentum die Rechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts. Beim Schutz geistigen Eigentums sind das Markenrecht, das Urheberrecht und das Medienrecht wichtig. Unser Veranstaltungsangebot zum geistigen Eigentum umfasst deshalb Fortbildungen zu all diesen Rechtsgebieten – so erfahren Sie, wie Sie das geistige Eigentum Ihres Unternehmens oder Ihrer Mandanten am besten schützen.
Geistiges Eigentum: Veranstaltungstipps
Welche Fortbildungen zum geistigen Eigentum bietet die BeckAkademie Seminare an?
Bei unseren Fortbildungen zum geistigen Eigentum behandeln wir verschiedene Themen aus den Bereichen Markenrecht, Urheberrecht und Medienrecht. Dabei haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Fortbildungsformaten: Neben Präsenzveranstaltungen an einem unserer Veranstaltungsorte bieten wir Ihnen auch Live-Webinare und e-Learnings zum Thema. Besonders beliebt bei unseren Kunden sind beispielsweise die Seminare „Markenrecht“ und „Influencer-Marketing rechtssicher gestalten“.
Für wen sind die Veranstaltungen zum geistigen Eigentum der BeckAkademie Seminare geeignet?
Mit unserem Veranstaltungsangebot zum Recht am geistigen Eigentum sprechen wir unterschiedliche Personen an. Je nachdem, ob Sie sich für eine Fortbildung im Markenrecht, Urheberrecht, Medienrecht oder Presserecht interessieren, kann sich die Zielgruppe unterscheiden. Generell richten sich unsere Seminare, Webinare und e-Learnings zum Thema geistiges Eigentum an Unternehmensjuristen, Patentanwälte, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte verschiedener Rechtsgebiete, beispielsweise Gewerblicher Rechtsschutz oder Urheber- und Medienrecht. Außerdem sprechen wir mit unserem Weiterbildungsangebot auch Leiter und Mitarbeiter verschiedener Abteilungen an – beispielsweise der Rechtsabteilung, dem Marketing oder dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. In der Beschreibung Ihres Wunschseminars finden Sie genauere Informationen zur Zielgruppe der jeweiligen Fortbildung und eine Übersicht der Themen, die in der Veranstaltung behandelt werden.
Wo finden die Fortbildungen zum geistigen Eigentum der BeckAkademie Seminare statt?
Unsere Fortbildungen im Bereich geistiges Eigentum finden bundesweit an verschiedenen Seminarorten statt, beispielsweise München, Hamburg, Frankfurt, Berlin, Köln oder Düsseldorf. Wenn Sie eine unserer Veranstaltungen zum Medienrecht, Urheberrecht oder Markenrecht besuchen möchten, können Sie übrigens auch mit dem günstigen Veranstaltungstarif der DB anreisen – unsere Fortbildungshotels liegen zentral und sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Live-Webinare nutzen wir Microsoft Teams, sodass Sie Ihre Weiterbildung bequem von zuhause aus oder aus Ihrem Büro besuchen können. Bei unseren e-Learnings sind Sie sogar vollkommen zeit- und ortsunabhängig.
Warum sollte ich eine Fortbildung zum geistigen Eigentum der BeckAkademie Seminare buchen?
Die BeckAkademie Seminare zählt zu den renommiertesten Anbietern für juristische Fortbildung in Deutschland. Neben jahrzehntelanger Erfahrung haben wir auch ein großes Netzwerk erfahrener Referentinnen und Referenten, die Ihnen die verschiedenen Aspekte des geistigen Eigentums vermitteln. Alle Referenten sind Experten in den Bereichen Medienrecht, Urheberrecht oder Markenrecht und versorgen Sie nicht nur mit wertvollem Basiswissen, sondern auch mit Tipps und Tricks für Ihre tägliche Arbeit. Interaktion ist uns nicht nur bei unseren Präsenzveranstaltungen wichtig, sondern auch bei unseren Live-Webinaren. Deshalb haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder mit den Referenten und den übrigen Teilnehmern in den Diskurs zu treten. Umfangreiche Seminarunterlagen vervollständigen unser Angebot – so können Sie das Gelernte jederzeit nachlesen.
Tipp für Fachanwälte: Sie benötigen noch Fortbildungsstunden nach § 15 FAO? Viele unserer Fortbildungen sind hierfür qualifiziert. Nach der Veranstaltung erhalten Sie von uns ein Zertifikat, das Sie bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer einreichen können.